Sie möchten Security werden? Mit der Unterrichtung gem. §34a GewO erwerben Sie das erforderliche Kompaktwissen als Basisqualifikation für den schnellen Einstieg in die Welt der Sicherheit.
Einige Sicherheits- und Bewachungsaufgaben können Sie auch ohne IHK-Sachkundeprüfung ausführen, denn hierfür reicht ein Unterrichtungsnachweis gem. §34a GewO (auch kleiner Schein oder U40-Schein):
Typische Einsatzbereiche
In der Praxis sichern sich jedoch viele Arbeitgeber (vor allem in Sicherheitsunternehmen) ab und stellen bevorzugt Sicherheitspersonal mit §34a-Sachkundenachweis ein.
Die Unterrichtung gem. §34a GewO dauert 40 Stunden an 5 Tagen in Vollzeit und enthält die Unterweisung zu allen erforderlichen Kenntnissen für Ihren Einsatz im Sicherheitsgewerbe.
Für Ihren optimalen Weiterbildungserfolg stehen wir Ihnen als zielgerichteter Lernpartner zur Seite und unterstützen Sie vom ersten bis zum letzten Tag des Lehrgangs.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu diesem Kurs nur mit Termin erfolgen kann.
Sicherheitsfachkraft mit IHK-Sachkundeprüfung §34a und Zusatzqualifikationen
Qualifizierung