Ab dem 1. Juli 2023 gibt es neue Fördermöglichkeiten:
Den Bürgergeld-Bonus erhalten Sie für eine nicht abschlussbezogene Weiterbildung, von mindestens acht Wochen Länge. Er beträgt 75 EUR im Monat, also nur die Hälfte des Weiterbildungsgeldes.
Das Weiterbildungsgeld wird dagegen nur für abschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Umschulung, gewährt. Es beträgt 150 EUR im Monat.
Wer wird gefördert?
Alle Personen, mit allgemeinem Bürgergeldanspruch (ehemals ALG II bzw. Hartz 4), die eine Umschulung oder Weiterbildung absolvieren, bekommen die o.g. Prämien zusätzlich.
Wir besprechen zunächst alle Details Ihrer Umschulung oder Weiterbildung, damit Sie gut auf die Antragstellung beim Kostenträger vorbereitet sind.
Wenn Sie für Ihren Lehrgang einen Bildungsgutschein beim Jobcenter beantragen, fragen Sie direkt mit nach dem Bürgeld-Bonus bzw. Weiterbildungsgeld.
Sobald Sie Ihren Bildungsgutschein und alle Förderunterlagen vom Kostenträger erhalten haben, füllen wir diese für Sie aus.
Auch wir nutzen Cookies. Einige sind technisch notwendig während andere sehr hilfreich zur Verbesserung der Webseite für uns sind. Deshalb erbitten wir Ihre Zustimmung. Diese ist freiwillig und kann jederzeit über den Cookies-Link am Ende jeder Seite widerrufen werden.